Geförderte Weiterbildung für Unternehmen
Das Qualifizierungs-chancengesetz:
Dein Unternehmen zukunftsfähig aufstellen
Neue Technologien, veränderte Arbeitsabläufe und der zunehmende Fachkräftebedarf stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Mit der Förderung beruflicher Weiterbildung kannst du deine Beschäftigten gezielt auf zukünftige Aufgaben vorbereiten. Abhängig von den Voraussetzungen können ein Teil oder sogar die gesamten Lehrgangskosten übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gezahlt werden.
Wir unterstützen dich dabei, den Weiterbildungsbedarf einzuordnen und ein passendes Bildungsangebot für dein Unternehmen zu finden.
Bis zu 100 % Lehrgangskosten
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Für einzelne Beschäftigte oder Teams

KI-generiert
Einfach erklärt
Weiterbildung fördern,
Beschäftigung sichern
Das Qualifizierungschancengesetz verbessert die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.
Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigten auf veränderte berufliche Anforderungen vorzubereiten. Das betrifft zum Beispiel neue Technologien, digitale Arbeitsprozesse, veränderte Aufgabenfelder oder strukturelle Veränderungen innerhalb einer Branche.
Dabei kann die Agentur für Arbeit einen Teil oder die vollständigen Kosten der Weiterbildung übernehmen. Zusätzlich kann dein Unternehmen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn Beschäftigte während der Weiterbildung ganz oder teilweise von ihrer Arbeit freigestellt werden.
Weiterbildung wird zur gemeinsamen Investition in die Zukunft.
Dein Unternehmen entwickelt wichtige Kompetenzen weiter, während die finanzielle Belastung durch mögliche Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt reduziert werden kann.
Typische Ausgangssituationen
Wann geförderte Weiterbildung besonders sinnvoll sein kann
Tätigkeiten verändern sich
Neue Technologien, Automatisierung oder digitale Prozesse verändern bestehende Aufgaben. Beschäftigte benötigen zusätzliche Kompetenzen, um diese Veränderungen sicher mitzugehen.
Neue Aufgaben entstehen
Dein Unternehmen entwickelt neue Angebote, führt neue Arbeitsformen ein oder verändert interne Abläufe. Beschäftigte sollen gezielt auf neue Verantwortungsbereiche vorbereitet werden.
Fachkräfte fehlen
Geeignete Fachkräfte sind am Arbeitsmarkt schwer zu finden. Durch Weiterbildung kannst du vorhandene Beschäftigte gezielt für offene oder zukünftige Aufgaben entwickeln.
Beschäftigung soll langfristig gesichert werden
Bestimmte Tätigkeiten verlieren an Bedeutung. Mit einer geeigneten Weiterbildung können Beschäftigte neue Aufgaben übernehmen und langfristig im Unternehmen bleiben.
Ein Team benötigt vergleichbare Kompetenzen
Mehrere Beschäftigte haben einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf und sollen gemeinsam an derselben Weiterbildung teilnehmen. Dafür kann ein Sammelantrag infrage kommen.
Zukunftskompetenzen sollen systematisch aufgebaut werden
Dein Unternehmen möchte digitale, methodische oder soziale Kompetenzen nicht nur punktuell, sondern langfristig und strategisch entwickeln.
Mehrwert für dein Unternehmen
Kompetenzen entwickeln und Fachkräfte langfristig binden
Gezielte Weiterbildung hilft dir dabei, auf Veränderungen zu reagieren, vorhandenes Wissen im Unternehmen auszubauen und Beschäftigten neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Zukunftskompetenzen aufbauen
Du bereitest deine Beschäftigten auf neue Aufgaben, digitale Prozesse und veränderte Anforderungen vor. So entstehen Kompetenzen, die dein Unternehmen langfristig benötigt.
Beschäftigte weiterentwickeln
Weiterbildung eröffnet neue berufliche Perspektiven innerhalb des Unternehmens. Beschäftigte können zusätzliche Verantwortung übernehmen und sich auf neue Tätigkeitsfelder vorbereiten.
Fachkräfte im Unternehmen halten
Wer Entwicklungsmöglichkeiten erhält, kann sich langfristiger an ein Unternehmen gebunden fühlen. Weiterbildung unterstützt damit nicht nur den Kompetenzaufbau, sondern auch die langfristige Bindung von Beschäftigten an dein Unternehmen.
Wissen im Unternehmen sichern
Statt bei jeder Veränderung ausschließlich neue Fachkräfte zu suchen, kannst du vorhandene Erfahrungen mit neuen Fähigkeiten verbinden und wertvolles Wissen im Unternehmen erhalten.
Finanzielle Belastung reduzieren
Abhängig von den Voraussetzungen können die Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernommen werden. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.
Veränderungen aktiv gestalten
Weiterbildung hilft deinem Unternehmen, technische, organisatorische oder wirtschaftliche Veränderungen frühzeitig vorzubereiten, statt erst auf akute Engpässe zu reagieren.
Kompetenzen für morgen
Diese Themen können für dein Unternehmen relevant sein
Welche Weiterbildung sinnvoll ist, hängt von deiner Branche, deiner Unternehmensstrategie und den zukünftigen Aufgaben deiner Beschäftigten ab.
Mögliche Schwerpunkte sind zum Beispiel:
Digitale Kompetenzen
Beschäftigte lernen, digitale Werkzeuge sicher einzusetzen, neue Arbeitsprozesse zu verstehen und digitale Veränderungen im Unternehmen aktiv mitzugestalten.
Künstliche Intelligenz
Teams entwickeln ein grundlegendes Verständnis für künstliche Intelligenz und lernen, geeignete Anwendungen verantwortungsvoll und praxisnah in ihren Arbeitsalltag zu integrieren.
Projektarbeit und agile Zusammenarbeit
Beschäftigte erweitern ihre Fähigkeiten in Projektplanung, Selbstorganisation, Teamarbeit und der Zusammenarbeit in dynamischen Arbeitsumfeldern.
Kommunikation und Veränderungs-kompetenz
Beschäftigte lernen, Veränderungen besser einzuordnen, konstruktiv zu kommunizieren und Verantwortung in neuen Situationen zu übernehmen.
Nicht jedes Bildungsangebot erfüllt automatisch die Fördervoraussetzungen. Entscheidend sind unter anderem Umfang, Inhalte, Zulassung und der konkrete Qualifizierungsbedarf.
Förderfähige Bildungsangebote
Die Weiterbildung muss über eine kurze Einweisung hinausgehen
Gefördert werden können berufliche Weiterbildungen, die Beschäftigten zusätzliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln.
Die Inhalte müssen über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine kurze Produkteinweisung oder eine Schulung für eine ausschließlich betriebsspezifische Software reicht in der Regel nicht aus.
Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Sie muss insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen, muss jedoch nicht an einem Stück durchgeführt werden.
Grundlegende Voraussetzungen an das Bildungsangebot
- mehr als 120 Stunden Weiterbildungsdauer
- Durchführung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich
- Vermittlung übertragbarer beruflicher Kompetenzen
- Inhalte gehen über eine kurzfristige Einweisung hinaus
- Bildungsträger und Weiterbildung sind für die Förderung zugelassen
- die Maßnahme beginnt erst nach der Bewilligung
Ob ein konkretes Bildungsangebot förderfähig ist, wird immer im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit geprüft.
Fördervoraussetzungen
Was vor der Antragstellung geprüft wird
Nicht jede Weiterbildung und nicht jede betriebliche Situation erfüllt automatisch die Fördervoraussetzungen.
Der Arbeitgeber-Service prüft unter anderem, ob ein konkreter Qualifizierungsbedarf besteht, ob das Bildungsangebot zugelassen ist und ob die Weiterbildung über eine kurzfristige Anpassung an einen einzelnen Arbeitsplatz hinausgeht.
Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen können bei der Ermittlung der Unternehmensgröße gemeinsam betrachtet werden.
Checkliste
- Die beschäftigte Person befindet sich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Inhalte vermitteln zusätzliche und übertragbare berufliche Kompetenzen.
- Es handelt sich nicht nur um eine kurze betriebliche Einweisung.
- Der Bildungsträger ist für die Förderung zugelassen.
- Die konkrete Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen.
- Die Weiterbildung beginnt erst nach der Bewilligung.
- Das Unternehmen beteiligt sich abhängig von der Förderentscheidung an den verbleibenden Kosten.
- Arbeitszeiten und Weiterbildungszeiten werden nachvollziehbar dokumentiert.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße
Die Förderung kann sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzen:
- Übernahme der Lehrgangskosten
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell geprüft.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Lehrgangskosten
Bis zu 100 % Kostenübernahme
Arbeitsentgelt
Bis zu 75 % Zuschuss
Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten
Lehrgangskosten
Bis zu 50 % Kostenübernahme
Arbeitsentgelt
Bis zu 50 % Zuschuss
Unternehmen ab 500 Beschäftigten
Lehrgangskosten
Bis zu 25 % Kostenübernahme
Arbeitsentgelt
Bis zu 25 % Zuschuss
In bestimmten Fällen kann eine höhere Förderung möglich sein.
Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgelts gefördert werden.
In Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten können für Beschäftigte ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden.
Die genannten Werte sind mögliche Förderhöhen.
Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit nach Prüfung des Einzelfalls.
Passende Antragsform
Die Förderung kann individuell oder gemeinsam beantragt werden
Individuelle Förderung
Die individuelle Förderung eignet sich, wenn eine einzelne beschäftigte Person eine Weiterbildung absolvieren soll.
Dabei werden die Voraussetzungen und der Qualifizierungsbedarf dieser Person geprüft. Für die Bearbeitung personenbezogener Angaben kann eine Vollmacht erforderlich sein.
Sammelantrag für mehrere Beschäftigte
Sollen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen und haben sie einen vergleichbaren Qualifizierungsbedarf, kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden.
Die Beschäftigten oder die Betriebsvertretung müssen dem Sammelantrag zustimmen.
Schritt für Schritt
Von der ersten Idee bis zur geförderten Weiterbildung
Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt und bewilligt werden. Deshalb solltest du frühzeitig mit der Planung beginnen.
1
Weiterbildungsbedarf klären
Überlege, welche Veränderungen dein Unternehmen betreffen und welche zusätzlichen Kompetenzen deine Beschäftigten künftig benötigen.
Wir unterstützen dich dabei, die Ausgangssituation zu strukturieren und passende Bildungsziele zu formulieren.
2
Passendes Bildungsangebot auswählen
Gemeinsam prüfen wir, welches Bildungsangebot zu deinem Unternehmen, den Beschäftigten und den zukünftigen Aufgaben passt.
Dabei werden unter anderem Inhalte, Dauer, Lernformat und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt.
3
Arbeitgeber-Service kontaktieren
Nimm Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf. Dort erhältst du eine verbindliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und zur möglichen Förderhöhe.
4
Antrag und Unterlagen einreichen
Für die Prüfung werden Angaben zum Unternehmen, zur beschäftigten Person, zum Arbeitsverhältnis und zur Weiterbildung benötigt.
Je nach Fall kommen weitere Unterlagen hinzu, zum Beispiel eine Vollmacht, Erklärungen der Beschäftigten oder Nachweise zur Zulassung des Bildungsangebotes.
5
Bewilligung abwarten und Weiterbildung starten
Die Weiterbildung darf erst nach der Förderentscheidung beginnen.
Nach der Bewilligung stimmen wir die konkrete Durchführung mit dir ab und bereiten den Start gemeinsam vor.
Beginne die Weiterbildung nicht vor der Bewilligung. Kläre deshalb alle Voraussetzungen, bevor du einen Vertrag abschließt oder die Weiterbildung beginnt
Gemeinsam planen
So unterstützt AZuKo dein Unternehmen
So unterstützt AZuKo dein Unternehmen:
Weiterbildungs-bedarf einordnen
Wir besprechen, welche Veränderungen dein Unternehmen betreffen, welche Beschäftigten weitergebildet werden sollen und welche Kompetenzen künftig benötigt werden.
Passendes Bildungsangebot finden
Wir prüfen gemeinsam, welche unserer Weiterbildungen zu den betrieblichen Zielen, den Beschäftigten und den organisatorischen Rahmenbedingungen passt.
Informationen zur Weiterbildung bereitstellen
Für die Prüfung durch den Arbeitgeber-Service stellen wir dir die notwendigen Informationen zum Bildungsangebot, zu den Inhalten, zur Dauer und zur Durchführung zur Verfügung.
Durchführung vorbereiten
Nach der Bewilligung stimmen wir Termine, Lernformat und organisatorische Abläufe mit dir ab und bereiten den Start der Weiterbildung vor.
Die verbindliche Förderberatung und die Entscheidung über den Antrag erfolgen durch den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Wer stellt den Antrag?
In der Regel stellt das Unternehmen den Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Bei der Förderung der Lehrgangskosten werden auch Angaben der beschäftigten Person benötigt. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erklärt dir der Arbeitgeber-Service.
Wo beantrage ich die Förderung?
Die Förderung beantragst du über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Dort erhältst du auch eine verbindliche Beratung zu den Voraussetzungen und zur möglichen Förderhöhe.
Kann jede beschäftigte Person gefördert werden?
Grundsätzlich können Weiterbildungen von Beschäftigten gefördert werden. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, wird individuell geprüft.
Dabei spielen unter anderem der Weiterbildungsbedarf, die Inhalte, die Dauer, die Zulassung und die berufliche Situation der beschäftigten Person eine Rolle.
Wie lange muss die Weiterbildung dauern?
Die Weiterbildung muss insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen. Sie muss nicht am Stück stattfinden und kann flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Können kurze Schulungen gefördert werden?
Kurze Einweisungen und ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulungen sind in der Regel nicht förderfähig.
Die Weiterbildung muss zusätzliche berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln, die auch über den aktuellen Arbeitsplatz hinaus von Bedeutung sind.
Können mehrere Beschäftigte gemeinsam teilnehmen?
Ja. Wenn mehrere Beschäftigte einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben und an derselben Weiterbildung teilnehmen, kann ein Sammelantrag gestellt werden.
Werden die Lohnkosten während der Weiterbildung übernommen?
Das Unternehmen kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten.
Die mögliche Höhe richtet sich unter anderem nach der Größe des Unternehmens und der konkreten Fördersituation.
Werden immer 100 % der Kosten übernommen?
Nein. Die vollständige Übernahme der Lehrgangskosten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, der beschäftigten Person und der gewählten Weiterbildung ab.
Darf die Weiterbildung schon vor der Bewilligung beginnen?
Nein. Die Förderung muss vor Beginn beantragt und bewilligt werden.
Starte deshalb erst, wenn die Förderentscheidung vorliegt und alle organisatorischen Fragen geklärt sind.
Besteht ein Anspruch auf die Förderung?
Nein. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell. Es besteht kein allgemeiner rechtlicher Anspruch auf eine Förderung.
Ist das Qualifizierungschancengesetz dasselbe wie das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld ist ein anderes Förderinstrument: Es ersetzt einen Teil des ausfallenden Nettoentgelts, während der Betrieb die Weiterbildung finanziert.
Welche Kompetenzen braucht dein Unternehmen morgen?
Du möchtest Beschäftigte weiterentwickeln, neue Kompetenzen im Unternehmen aufbauen oder prüfen, welche Weiterbildung für dein Team sinnvoll ist?
In einem unverbindlichen Erstgespräch betrachten wir deine Ausgangssituation, den Weiterbildungsbedarf und mögliche nächste Schritte.